Alimente

Inkassohilfe

Die Gemeinde übernimmt das Inkasso für nicht bevorschusste Kinderalimenten, über die Volljährigkeit hinausgehenden Unterhaltsansprüche wie auch Ehegattenalimenten. Bei Unterhaltsbeiträgen für Kinder und junge Erwachsene bis 20 Jahren erfolgt die Inkassohilfe unentgeltlich. Bei Ehegattenunterhaltsbeiträgen und Unterhalt von Mündigen wird je nach wirtschaftlichen Verhältnissen eine Jahresgebühr von maximal Fr. 800.00 erhoben. Hinzu kommen die Kosten des betreibungsrechtlichen Verfahrens.

Alimentenbevorschussung und -inkasso

Wenn die Kinderalimente nicht oder nicht rechtzeig vom getrennt lebenden Unterhaltsschuldner bezahlt werden, können diese durch die Gemeinde bevorschusst werden. Allerdings nur, wenn Ihr Einkommen/Vermögen unter einer gesetzlichen Limite liegt, ein vollstreckbarer Rechtstitel (Gerichtsurteil oder Unterhaltsvertrag) vorliegt und das Kind seinen gesetzlichen Wohnsitz in der Gemeinde Mettauertal hat. Dasselbe Recht haben auch junge Erwachsene (bis 20 Jahre) in Ausbildung.

Die Alimentenbevorschussung ist in der Höhe gesetzlich begrenzt. Kein Anspruch auf Vorschüsse besteht, wenn

- das Kind finanziell unabhängig und sein Unterhalt gesichert ist
- das Kind nicht in der Schweiz wohnt
- die Eltern und das Kind zusammenwohnen
- Einkommen und Vermögen für den Unterhalt ausreichen

Ehegattenalimente können nicht bevorschusst werden.

Bevorschussung und Inkasso von Unterhaltsbeiträgen für Kinder und junge Erwachsene bis 20 Jahren sind unentgeltlich.