Kindes- und Erwachsenenschutz

Jede Person ist berechtigt, bei vermuteter oder erhärteter Gefährdung von Kindern oder Erwachsenen der Kindes-und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Meldung zu erstatten. Eine Gefährdung besteht, wenn die Möglichkeit einer Beeinträchtigung des körperlichen, seelischen oder sozialen Wohls oder in der Entwicklung eines Kindes vorliegt oder vorauszusehen ist.
Eine Gefährdung einer erwachsenen Person besteht, wenn die Handlungsfähigkeit und das eigene vernunftgemässe Handeln wegen geistiger oder psychischer Behinderung oder eines anderen Schwächezustandes (insbesondere Sucht, Demenz, schwere körperliche Behinderung) stark beeinträchtigt und die Person in Bezug auf bestimmte Angelegenheiten hilfsbedürftig ist und dieser Schwächezustand weder durch Unterstützung durch das private Umfeld der betroffenen Person noch durch Hilfe öffentlicher Beratungs- und Sozialdienste gemildert oder abgewendet werden kann.
Gefährdungsmeldungen können in mündlicher oder schriftlicher Form bei den Sozialen Diensten Mettauertal oder direkt dem Bezirksgericht Laufenburg, Familiengericht, Gerichtsgasse 85, 5080 Laufenburg eingereicht werden. Massnahmen im Kindes und Erwachsenenschutz werden vom Bezirksgericht angeordnet.
Für Fragen und Beratungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.